Die Praxis arbeitet nach dem Qualitätsmanagement-System QEP

QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) ist ein Qualitätsmanagementsystem, das von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelt wurde. Gesetzliche Grundlage der QEP bilden § 135 und § 136 des fünften Sozialgesetzbuches, nach dem z. B. „Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren (…) verpflichtet sind, (…) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln“.

QEP ist ein modulares QM-Konzept, das spezifisch für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten entwickelt wurde. Es ist für alle Praxisformen von der Einzelpraxis ohne Mitarbeiter bis zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), für standortübergreifende Praxen im Rahmen der integrierten Versorgung (IV) sowie für Belegärzte anwendbar. Neben den verschiedenen Bausteinen für den Aufbau eines praxisorientierten QM-Systemes bietet QEP die Möglichkeit, die Umsetzung in der Praxis von neutralen Dritten in Form einer Zertifizierung prüfen und bestätigen zu lassen.